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Unsere nächsten Module nach BKrFGQ (jeweils 7 Stunden)



Samstag 04.05.2024

Modul 2 (Sozial)-Vorschriften


Samstag 08.06.2024

Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit


Samstag 06.07.2024

Modul 4 Schaltstelle Fahrer

Termine

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben. Dazu müssen je nach Frachtauftrag und Art der Beförderung zu einem bestimmten entfernten Ort, viele Dokumente mitgeführt werden.

Der Güterkraftverkehr wird in die folgenden Bereiche unterteilt:

Nationaler Güterverkehr innerhalb von Deutschland oder Güternahverkehr in einer bestimmten Entfernung sowie bei täglichen Touren.
Internationaler Güterverkehr oder auch grenzüberschreitender Güter-Fernverkehr.
Werkverkehr
Kabotageverkehr

Nationaler Verkehr, Binnenverkehr
Man spricht von nationalem Verkehr, wenn die Belade- und Entladestelle innerhalb der Grenzen Deutschlands liegen. Für diese Art von Güterverkehr wird eine Berufszugangsvoraussetzung als Erlaubnis und eine nationale Genehmigung benötigt.

Internationaler Verkehr (Grenzüberschreitender Verkehr)
Beim internationalen Verkehr, befindet sich die Beladestelle und die Entladestelle in verschiedenen Nationalstaaten. Für diese Art von Güterverkehr wird eine Genehmigung der Europäischen Union benötigt, zum Beispiel eine EU-Lizenz oder eine CEMT-Genehmigung.

EU-Lizenz und Kabotageverkehr
Die EU-Lizenz oder EU-Gemeinschaftslizenz (Genehmigung genannt) und der Kabotageverkehr werden auch als Binnenbeförderung innerhalb
der EU beziehungsweise durch fremde Gebiete wie die EWR-Staaten benötigt. Transportbetriebe dürfen keine Briefkastenfirmen unterhalten, sondern sind verpflichtet im EU-Niederlassungsland einen Firmensitz mit Verwaltungsbüro und ein Transportzentrum zu unterhalten. Ein Elektronikregister wird die Rechtsverstöße und Strafen der Transportunternehmen festhalten und die Unionsländer werden
die Daten im Bedarfsfall untereinander austauschen.

Ein Kabotageverkehr von einem Transportunternehmen aus den Drittstaaten ist nicht erlaubt. Die Entladestelle muss sich im selben Land
wie die Ladestelle befinden und ist auf drei Fahrten in sieben Tagen begrenzt. Der Kabotageverkehr wird jedoch nicht vom Frachtführer in
seinem Herkunftsland durchführt, sondern innerhalb eines anderen Landes.

Die EU-Lizenz wird als Erlaubnis zum gewerblichen Gütertransport zunächst befristet für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Danach wird die Erlaubnis in der Regel zeitlich unbefristet erteilt und bedarf jeweils einer zusätzlichen oder neuen beglaubigten Abschrift die fortlaufend eine Nummer erhält.

Der Einsatz von Mietfahrzeugen ist hierbei grundsätzlich möglich. Gebietsansässige Unternehmen können Mietfahrzeuge aus EU/EWR-Staaten und Drittstaaten einsetzen. EU/EWR-Staaten dürfen nur Mietfahrzeuge einsetzen, welche in einem beliebigen anderen Staat der EU/EWR zugelassen sind.

Erlaubnispflicht
Wer als Unternehmer mit Sitz in Deutschland gewerblichen Güterverkehr betreiben will, muss hierfür eine behördliche Erlaubnis haben,
soweit sich nicht aus den unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt (§ 3 GüKG). Wer eine Gemeinschafts-lizenz nach Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 hat, bedarf keiner weiteren Erlaubnis durch deutsche Behörden (§ 5 GüKG).

Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
Für die Erlaubniserteilung müssen die folgenden Berufszugangsvoraussetzungen gegeben sein:

Persönliche Zuverlässigkeit: Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person müssen die Gewähr dafür bieten, dass das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geführt wird und die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens vor Schäden oder Gefahren bewahrt bleibt.

Finanzielle Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen muss über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen, insbesondere verkehrssicheren Führung des Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel verfügen.

Fachliche Eignung: Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person müssen über die zur Führung des Unternehmens erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Der Transportunternehmer muss die o.g. Berufszugangsvoraussetzungen dauerhaft erfüllen. Wird nur eine der drei Voraussetzungen
(Finanzielle Leistungsfähigkeit, Fach- und Sachkunde, sowie Persönliche Zuverlässigkeit) nicht mehr richtig erfüllt, wird die Erlaubnis zum
Ausüben als Güterkraftverkehrsunternehmer und die EU-Lizenz widerrufen und sofort eingezogen.

Güterkraftverkehrslizenz