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Unsere nächsten Module nach BKrFGQ (jeweils 7 Stunden)
Samstag 18.01.2025
Modul 4 Schaltstelle Fahrer
Samstag 15.02.2025
Modul 5 Ladungssicherung
Samstag 15.03.2025
Modul 1 Eco-
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben. Dazu müssen je nach Frachtauftrag und Art der Beförderung zu einem bestimmten entfernten Ort, viele Dokumente mitgeführt werden.
Der Güterkraftverkehr wird in die folgenden Bereiche unterteilt:
Nationaler Güterverkehr innerhalb von Deutschland oder Güternahverkehr in einer bestimmten Entfernung sowie bei täglichen Touren.
Internationaler Güterverkehr oder auch grenzüberschreitender Güter-
Werkverkehr
Kabotageverkehr
Nationaler Verkehr, Binnenverkehr
Man spricht von nationalem Verkehr, wenn die Belade-
Internationaler Verkehr (Grenzüberschreitender Verkehr)
Beim internationalen Verkehr, befindet sich die Beladestelle und die Entladestelle in verschiedenen Nationalstaaten. Für diese Art von Güterverkehr wird eine Genehmigung der Europäischen Union benötigt, zum Beispiel eine EU-
EU-
Die EU-
der EU beziehungsweise durch fremde Gebiete wie die EWR-
die Daten im Bedarfsfall untereinander austauschen.
Ein Kabotageverkehr von einem Transportunternehmen aus den Drittstaaten ist nicht erlaubt. Die Entladestelle muss sich im selben Land
wie die Ladestelle befinden und ist auf drei Fahrten in sieben Tagen begrenzt. Der Kabotageverkehr wird jedoch nicht vom Frachtführer in
seinem Herkunftsland durchführt, sondern innerhalb eines anderen Landes.
Die EU-
Der Einsatz von Mietfahrzeugen ist hierbei grundsätzlich möglich. Gebietsansässige Unternehmen können Mietfahrzeuge aus EU/EWR-
Erlaubnispflicht
Wer als Unternehmer mit Sitz in Deutschland gewerblichen Güterverkehr betreiben will, muss hierfür eine behördliche Erlaubnis haben,
soweit sich nicht aus den unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt (§ 3 GüKG). Wer eine Gemeinschafts-
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
Für die Erlaubniserteilung müssen die folgenden Berufszugangsvoraussetzungen gegeben sein:
Persönliche Zuverlässigkeit: Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person müssen die Gewähr dafür bieten, dass das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geführt wird und die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens vor Schäden oder Gefahren bewahrt bleibt.
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen muss über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen, insbesondere verkehrssicheren Führung des Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel verfügen.
Fachliche Eignung: Der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person müssen über die zur Führung des Unternehmens erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Der Transportunternehmer muss die o.g. Berufszugangsvoraussetzungen dauerhaft erfüllen. Wird nur eine der drei Voraussetzungen
(Finanzielle Leistungsfähigkeit, Fach-
Ausüben als Güterkraftverkehrsunternehmer und die EU-
Güterkraftverkehrslizenz